Allgemeine Geschäftsbedingungen
E-B.Tech GmbH & Co. KG
Eschenweg 4 · 85445 Oberding
E-Mail: mail@e-b.tech · Telefon: +49 173 5767070
Stand: 31.10.2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner für die von uns angebotenen Leistungen ist die E-B.Tech GmbH & Co. KG, Eschenweg 4, 85445 Oberding, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin e-b.tech Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Benedict Berglehner.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträge über Elektrotechnik, Photovoltaik, Speicherlösungen, AC- und DC-Anschluss, Netzanschluss, Netzanmeldung, Schutz- und Regelungstechnik sowie Wartung, Prüfung, Repowering und Erweiterungen, soweit diese Leistungen jeweils beauftragt sind und die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
1.3 Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Besondere gesetzliche Schutzvorschriften für Verbraucher bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen eines unternehmerischen Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung zugestimmt haben.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist eine Information und kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Kontakt- oder Projektanfrage begründet noch keinen Auftrag.
2.2 Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen der Vertragsparteien zustande. Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung und die vereinbarten Leistungsunterlagen. Eine im Angebot genannte Bindungs- oder Annahmefrist ist zu beachten.
2.3 Art, Umfang und Schnittstellen der Leistungen werden projektbezogen vereinbart. Planung, Montage, Anmeldung, Parametrierung, Prüfungen und Inbetriebsetzung sind nur in dem jeweils vereinbarten Umfang geschuldet. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht vereinbart.
2.4 Änderungen, Erweiterungen und zusätzliche Arbeiten stimmen wir mit dem Kunden ab. Auswirkungen auf Vergütung und Termine werden vor der Ausführung geklärt, soweit dies nach Art und Dringlichkeit der Arbeiten möglich ist. Gesetzliche Anordnungs- und Vergütungsrechte bleiben unberührt.
3. Technische Planung und Voraussetzungen
3.1 Grundlage unserer Bearbeitung sind die vereinbarten Projektziele, die verfügbaren Bestandsunterlagen und die bei der technischen Prüfung festgestellten Voraussetzungen. Erkannte Unklarheiten und Bedenken teilen wir dem Kunden mit.
3.2 Gebäudestatik, Dachbeschaffenheit, baurechtliche Genehmigungen, Brandschutz, bestehende elektrische Anlagen und erforderliche Vorleistungen werden entsprechend der vereinbarten Aufgabenverteilung geprüft oder bereitgestellt. Eine ungeprüfte Übernahme sämtlicher Planungs- oder Prüfpflichten auf den Kunden erfolgt durch diese AGB nicht.
3.3 Ertragsberechnungen, Eigenverbrauchsprognosen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen beruhen auf den ausgewiesenen Annahmen. Eine bestimmte Stromerzeugung, Einsparung, Vergütung oder Förderung ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Leistung vereinbart wurde.
4. Netzanmeldung, Netzanschluss und Beauftragungen
4.1 Auch Netzanmeldung und Netzanschlussleistungen werden über die E-B.Tech GmbH & Co. KG erbracht. Soweit wir gegenüber einem Netzbetreiber oder anderen Stellen für den Kunden handeln sollen, benötigen wir die hierfür erforderlichen Angaben, Unterlagen und gegebenenfalls Vollmachten.
4.2 Entscheidungen des Netzbetreibers, Anschlusszusagen, Zählerbereitstellung sowie Bearbeitungs- und Freigabetermine liegen nicht allein in unserem Einflussbereich. Unsere vertraglichen Pflichten zur rechtzeitigen Bearbeitung, Abstimmung und Information bleiben bestehen.
4.3 Verträge über Netzanschluss, Einspeisung, Stromlieferung oder Direktvermarktung werden vom Kunden mit dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Vertretung vereinbart ist.
4.4 Gebühren und Leistungen Dritter sind nur dann Bestandteil unseres Preises, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist. Absehbare zusätzliche Kosten stimmen wir mit dem Kunden ab.
4.5 Schalthandlungen und betriebliche Eingriffe erfolgen nur im Rahmen der jeweils erforderlichen anlagen- und betreiberbezogenen Berechtigungen und Beauftragungen.
5. Preise und zusätzliche Leistungen
5.1 Es gelten die vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen. Angebote an Verbraucher weisen den Gesamtpreis einschließlich der anwendbaren Umsatzsteuer aus. Bei Angeboten an Unternehmer können Nettopreise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Eine gesetzlich anwendbare Umsatzsteuerbegünstigung wird berücksichtigt.
5.2 Fahrtkosten, Transport, Gerüste, Entsorgung, Fremdleistungen und sonstige Nebenkosten werden im Angebot ausgewiesen oder gesondert vereinbart. Eine zusätzliche Berechnung erfolgt nur auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage.
5.3 Bei einer Abrechnung nach Aufwand dokumentieren wir die berechneten Leistungen nachvollziehbar. Ein vereinbarter Festpreis wird nicht allein durch einen höheren tatsächlichen Aufwand verändert.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Der Kunde stellt die in seinem Verantwortungsbereich liegenden, für das Projekt erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung und ermöglicht den vereinbarten Zugang zu den Arbeitsbereichen.
6.2 Er informiert uns über bekannte Mängel, Gefahren, besondere Betriebsabläufe sowie verdeckte Leitungen oder sonstige für die Ausführung relevante Umstände. Erforderliche Abschaltungen und Eingriffe in den Betrieb werden abgestimmt.
6.3 Erforderliche Genehmigungen, Freigaben und Vorleistungen beschafft die jeweils vertraglich dafür verantwortliche Partei. Wir weisen auf erkennbare fehlende Voraussetzungen hin.
6.4 Verzögerungen und Mehrkosten wegen ausbleibender Mitwirkung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den wirksam getroffenen Vereinbarungen. Ein pauschaler Schadensersatz wird durch diese AGB nicht festgelegt.
7. Termine und Unterbrechungen
7.1 Verbindliche Ausführungstermine und Fristen werden ausdrücklich vereinbart. Unverbindliche Zeitangaben kennzeichnen wir entsprechend.
7.2 Zeichnen sich Verzögerungen ab, informieren wir den Kunden über die erkennbaren Auswirkungen und stimmen das weitere Vorgehen ab. Das gilt insbesondere bei fehlenden Freigaben, unerwarteten Bestandsmängeln oder Behinderungen durch Witterung und höhere Gewalt.
7.3 Gesetzliche Rechte bei Verzug, Unmöglichkeit oder einer Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Eine pauschale Verlängerung sämtlicher Termine oder ein allgemeiner Haftungsausschluss ist damit nicht verbunden.
8. Ausführung, Komponenten und Nachunternehmer
8.1 Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der jeweils anwendbaren technischen und gesetzlichen Anforderungen.
8.2 Der Austausch ausdrücklich vereinbarter Komponenten gegen andere Produkte wird mit dem Kunden abgestimmt. Eine Lieferstörung berechtigt uns nicht allein dazu, die vereinbarte Beschaffenheit einseitig zu ändern.
8.3 Wir können geeignete Nachunternehmer einsetzen. Unsere vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bestehen.
8.4 Eine laufende Überwachung, Fernwartung oder wiederkehrende Wartung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unabhängig bestehen.
9. Übergabe und Abnahme
9.1 Soweit eine Werkleistung abzunehmen ist, erfolgt die Abnahme nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wir ermöglichen die Prüfung der fertiggestellten Leistung und dokumentieren die Abnahme sowie dabei festgestellte Mängel zweckmäßig in einem Protokoll.
9.2 Prüfunterlagen, Einweisungen, Bedieninformationen und weitere Dokumentationen übergeben wir im vereinbarten und gesetzlich erforderlichen Umfang.
9.3 Die bloße Nutzung der Anlage gilt aufgrund dieser AGB nicht automatisch als Abnahme. Eine gesetzlich vorgesehene Abnahmefiktion setzt die dafür erforderlichen Voraussetzungen und Hinweise voraus.
10. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
10.1 Zahlungsfristen und Abschlagszahlungen richten sich nach den vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Ohne abweichende wirksame Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.
10.2 Abschläge für Werkleistungen können im gesetzlich zulässigen Umfang entsprechend dem nachgewiesenen Wert der erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangt werden. Besondere Verbraucherschutzvorschriften und gegebenenfalls erforderliche Sicherheiten bleiben unberührt.
10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gesetzliche Zurückbehaltungs-, Leistungsverweigerungs- und Aufrechnungsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
10.4 Gelieferte bewegliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist. Gesetzliche Regelungen über die Verbindung mit Gebäuden und die Rechte Dritter bleiben unberührt.
10.5 Versand, Lieferung und Gefahrübergang richten sich nach der vereinbarten Leistungsart und den gesetzlichen Vorschriften. Für Verbraucher wird keine davon abweichende Vorverlagerung des Gefahrübergangs vereinbart.
11. Mängelrechte und Herstellergarantien
11.1 Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Für Art, Voraussetzungen, Umfang und Verjährung ist insbesondere maßgeblich, ob ein Kauf-, Werk-, Bau- oder sonstiger Vertrag vorliegt.
11.2 Eine allgemeine Ausschlussfrist von 30 Tagen für die Anzeige offensichtlicher Mängel oder eine pauschale Verkürzung aller Mängelansprüche auf zwei Jahre wird nicht vereinbart. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben unberührt.
11.3 Der Kunde soll erkennbare Störungen und Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit Schäden begrenzt und Maßnahmen abgestimmt werden können. Hierdurch werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen geschaffen.
11.4 Herstellergarantien bestehen nur nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers. Sie treten neben die gesetzlichen Ansprüche gegenüber E-B.Tech und ersetzen diese nicht.
12. Haftung
12.1 Für Schäden und Pflichtverletzungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese AGB enthalten keine darüber hinausgehende pauschale Haftungsbegrenzung.
12.2 Dies gilt insbesondere für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht.
13. Widerrufsrechte von Verbrauchern
13.1 Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein solches Recht besteht, erhalten sie die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert.
13.2 Ein Beginn der Leistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist und ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Diese AGB ersetzen keine hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers.
13.3 Besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu Verbraucherbauverträgen, bleiben unberührt.
14. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
14.2 Gerichtsstandsvereinbarungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang getroffen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Werden einzelne Bestimmungen nicht wirksam Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften. An ihre Stelle tritt keine automatisch vorgegebene Ersatzklausel.
14.4 Informationen zum Datenschutz und zur Verbraucherstreitbeilegung finden Sie in der Datenschutzerklärung beziehungsweise im Impressum dieser Website.
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